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Für Arbeitgeber | Für Bewerber
Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 120.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung sorgen täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,7 Millionen Menschen funktioniert.

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin ist ein Teil der Berliner Verwaltung und erbringt als kommunaler Dienstleister mit seinen Dienstkräften eine Vielzahl von unterschiedlichen bürgernahen Leistungen, insbesondere für die Reinickendorfer Einwohnerinnen und Einwohner. Der Bezirk Reinickendorf begeistert durch seinen großen Facettenreichtum. Jeder der 11 Ortsteile ist individuell und unvergleichlich. Beschaulicher Dorfcharakter in Lübars trifft auf urbanes Leben im Märkischen Viertel. Ebenso spannend und vielseitig ist die Arbeit im Bezirksamt Reinickendorf von Berlin. Seien auch Sie ein wichtiger Teil und bewerben sich jetzt! 

Als Arbeitgeber und Dienstherr bieten wir einen zukunftssicheren Arbeitsplatz, gute Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeitregelungen und zusätzliche Leistungen wie z.B. das Jobticket. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unseren Karriereseiten.
 

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin; Abteilung Jugend und Familie; Jugendamt sucht ab sofort, unbefristet, eine/einen

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in // Psychologische/n Psychotherapeut/in in der Erziehungs- und Familienberatung (EFB) (m/w/d)

Kennzahl: 2024-319-52457

Entgeltgruppe gem. TV-L: E14
Stellenbezeichnung: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden (Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich, wenn sich im Auswahlverfahren geeignete Besetzungskonstellationen ergeben sollten.)

 

Ihr Arbeitsgebiet:

Die Erziehungs- und Familienberatung sucht eine motivierte Fachkraft, die engagiert im Multiprofessionellen Team mitarbeiten möchte.

Hauptaufgabe wird die Beratung von Eltern und weiteren Erziehungsbeteiligten in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung sowie in Konflikt-, Belastungs- und Krisensituationen gemäß §28 SGB VIII sein. Die Beratung in Fragen von Partnerschaft, bei Trennung und Scheidung, auch im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren und mit hochstrittigen Eltern sind hierbei die Hauptgründe für Ratsuchende. Die Durchführung von psychotherapeutischen Beratungsgesprächen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gehört ebenfalls zur Kerntätigkeit. In Kombination mit der Erstellung von psychologischen Gutachten und anderer fachdienstlicher Aufgaben für den Regional Sozialpädagogischen Dienst bietet sich hier ein abwechsluchsreiches, interessantes und herausforderndes Arbeitsgebiet.

Weitere Einzelheiten können dem Anforderungsprofil entnommen werden, das unter „Weitere Informationen“ aufgerufen oder in der Fachabteilung (siehe Ansprechpartner/innen) angefordert werden kann.

 

Sie haben:

  • ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master) verbunden mit einer Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.

Hinweis: eine Einstellung kann nur dann erfolgen, wenn die Persönliche Eignung i.S. § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII vorliegt.
(formale Anforderungen)


Unsere Anforderungen:

Das Anforderungsprofil ist Bestandteil der Stellenausschreibung und kann im beigefügten PDF unter „weitere Informationen“ eingesehen werden. Es gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die Stelle erfordert und ist außerdem Grundlage für die Auswahlentscheidung.

Wünschenswert sind mehrjährige Berufserfahrungen in psychologischer und psychotherapeutischer Tätigkeit in Praxisfeldern der Kinder- und Jugendhilfe und/oder anderen psychosozialen, kinder- und jugendlichen- bzw. familienbezogenen Berufsfeldern.

Sie finden sich im Profil wieder? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 06.12.2024.
 

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:

Bei der Erstellung Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Anhänge unter Angabe der Kennzahl 2024-319-52457 als Datei bei:
1. ein Bewerbungsschreiben (mit vollständiger Anschrift, Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse),
2. einen tabellarischen und lückenlosen Lebenslauf (das Beifügen eines (Pass-) Fotos ist nicht erforderlich),
3. einen Nachweis über die geforderte Qualifikation,
4. aktuelle dienstliche Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnisse und
5. ggf. eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht.

Von der Übersendung von Bewerbungsunterlagen in Papierform bitten wir abzusehen.

 

Ansprechpartner/in für Ihre Fragen:

Detaillierte Auskünfte erhalten Sie - auch in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat - bei den folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern:
  • Fachabteilung: Frau Schönrock (organisatorische Fragen), 030/90294-6336 und Frau Anders-Schmidt (fachliche Fragen), 030/90294-6331
  • Personalmanagement: Frau Yilmaz, 030/90294-2091.

 

Hinweise:

  • Anerkannte schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 
  • Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, welche die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich gewünscht.
  • Eine mindestens kompetente und fachkundige Verwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) wird erwartet.
  • Die Auswahl soll in einem standardisierten Auswahlverfahren erfolgen.
  • Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles Arbeitszeugnis zu berücksichtigen. Soweit eine entsprechende dienstliche Beurteilung bzw. ein entsprechendes qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht vorliegt, wird gebeten, die Erstellung einzuleiten und den Bewerbungsunterlagen diese als Fotokopie beizufügen. 
  • Im Auswahlverfahren entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Ebenso können Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist oder die notwendigen Informationen für den Versand per Fachpost mitgeteilt werden.
  • Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html.
  • Da das Verfahren derzeit noch nicht komplett barrierefrei ist, wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte direkt an den Fachbereich Personalmanagement, Frau Paulson, Tel. 030/90294-2092.


Weitere Informationen zum Bezirksamt Reinickendorf unter: https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/ und zur Berliner Verwaltung unter: http://www.berlin.de/karriereportal