Wir suchen zum nächstmöglichem Zeitpunkt motivierte Mitarbeitende als Qualitätsfachkraft für den Wareneingang (m/w/d) für unseren namenhaften Kunden der Sanitärbranche in Hemer.
Sie haben eine Berufsausbildung in einem anerkannten Metallberuf sowie mehrjährige Berufserfahrungen in diesem und Interesse an einer neuen Herausforderung?
Dann bewerben Sie sich bei uns!
Die vorliegende Stelle ist im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu besetzen.
Qualitätsfachkraft Wareneingang (m/w/d)
Ihre Aufgaben
- Vorbereitung der Prüfaufgaben mittels Zeichnungen, Plänen und Qualitätsunterlagen
- Selbstständige Planung und Dokumentation des Prüfablaufs sowie Festlegung der jeweiligen Prüfmittel
- Geometriedaten komplexer Werkstücke anhand von Zeichnungen erstellen und fehlende Maße dieser errechnen
- Visuelle Prüfung und Bewertung der Oberflächenqualität
- Prüfung von Maßhaltigkeit und Formgenauigkeit durchführen, Ergebnisse dessen selbstständig dokumentieren sowie be- und auswerten
- Abweichungen erkennen und beschreiben
- Qualitätsmeldungen und Reklamationen erstellen und an die Lieferanten kommunizieren sowie den Status verfolgen
- Lenkung fehlerhafter Produkte (beispielsweise an den Lieferanten bei Reparatur / Austausch)
- Durchführung zugehöriger Buchungsoperationen in SAP
Wir bieten
- Attraktive Vergütung nach Tarifvertrag
- Betriebsrestaurant vor Ort
- Innovative Technologien
- Intensive Betreuung vor Ort durch unsere Niederlassung
- Möglichkeit zur Festanstellung
Anforderungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkanntem Metallberuf sowie mehrjährige Berufserfahrungen
- Kenntnisse in der Messtechnik und dem Qualitätsmanagement
- Erfahrungen im Umgang mit SAP QM + MM Modulen
- Sicherer Umgang mit Office Produkten (Excel, Word) sowie Google Anwendungen (Sheets, Drive)
- Englischkenntisse B1 in Wort und Schrift sind erforderlich
- Sehr gute Deutschkenntnisse
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich mit einer aussagekräftigen Bewerbung bei uns!
\n\nSämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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