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Adecco

Sie möchten Krisenkommunikation aktiv gestalten und sicherstellen, dass Verbraucher in Ausnahmesituationen schnell, klar und zuverlässig informiert werden? In dieser Rolle übernehmen Sie Verantwortung für die Notfall- und Krisenkommunikation eines Unternehmens, das für Sicherheit und Stabilität in der Reisebranche sorgt. Für unseren Kunden in Berlin-10707 suchen wir Sie in Festanstellung, Vollzeit im Rahmen der Direktvermittlung über Adecco – der laut Lünendonk-Liste 2025 Nr. 1 der Personaldienstleister in Deutschland.


Die vorliegende Stelle ist im Rahmen der Direktvermittlung / im Rahmen der Personalvermittlung zu besetzen.


Notfall- und Krisenkommunikationsspezialist (m/w/d)


Ihre Aufgaben

  • Aufbau, Pflege und kontinuierliche Weiterentwicklung der Emergency Response Organisation 
  • Erstellung und Optimierung von Krisenhandbüchern, Checklisten und Prozessbeschreibungen 
  • Verfassen von Pressemitteilungen, Statements und Reden 
  • Steuerung digitaler Kommunikationskanäle (Website, Social Media, Bewertungsplattformen) 
  • Erstellung von Leitfäden und Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit sensibler Kommunikation


Wir bieten

  • Sie arbeiten in einem Unternehmen, das Sicherheit und Stabilität in der Reisebranche gewährleistet. Die Kultur ist geprägt von Teamgeist, Offenheit und Eigenverantwortung: Mitarbeitende gestalten Prozesse aktiv mit, bringen Ideen ein und entwickeln digitale Kommunikationsmaßnahmen weiter. Gleichzeitig bietet das Umfeld strukturierte Abläufe kombiniert mit Flexibilität, um kreative Lösungen zu fördern




Anforderungen

  • Abgeschlossenes Studium (z. B. Kommunikationswissenschaften, Tourismusmanagement oder vergleichbar) 
  • Leidenschaft für Sprache, Kommunikation und zielgruppengerechte Aufbereitung komplexer Inhalte 
  • Analytisches, strukturiertes und lösungsorientiertes Arbeiten – auch unter Druck 
  • Sicher im Umgang mit digitalen Kommunikationskanälen und Tools 
  • Erfahrung in der Tourismus- oder Kommunikationsbranche ist ein Plus, aber kein Muss


\n\nSämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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