Wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers und Eintritt in den Ruhestand am 21. März 2026 ist die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Stadt Bad Schussenried (ca. 9.200 Einwohner) neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 1. Februar 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 22. Februar 2026 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Mittwoch, 7. Januar 2026, 18.00 Uhr (Fristablauf), schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadt Bad Schussenried, Wilhelm-Schussen-Straße 36, 88427 Bad Schussenried, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Andreas Mutter
Wilhelm-Schussen-Straße 36
88427 Bad Schussenried
Tel.: 07583 9401-120