Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Dettingen an der Erms (10.154 Einwohner), ist infolge Ablaufs der Amtszeit zum 14. Mai 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 08. März 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 22. März 2026 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 09. Februar 2026, 18:00 Uhr schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Dettingen an der Erms, Rathausplatz 1, 72581 Dettingen an der Erms, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
Am Dienstag, 24. Februar 2026, um 19:30 Uhr wird den zur Wahl zugelassenen Bewerbern (m/w/d) die Gelegenheit gegeben, sich der Bürgerschaft bei einer persönlichen öffentlichen Kandidatenvorstellung in der Schillerhalle vorzustellen.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht mehr.
Bürgermeisteramt Dettingen an der Erms
Rathausplatz 1
72581 Dettingen an der Erms