Als einer der größten Arbeitgeber der Region sorgt das Land Berlin mit rund 136.000 Mitarbeitenden täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für ca. 3,9 Millionen Menschen funktioniert. Steuern sind wichtig, um Staatsausgaben zu finanzieren. Unterstützen Sie die 24 Berliner Finanzämter bei ihrer Arbeit, Steuern festzusetzen und zu erheben. Denn nur wenn alle ihren gerechten Beitrag leisten, sind öffentliche Leistungen wie Bildung, Sicherheit oder medizinische Versorgung finanziell gesichert und für jeden zugänglich.
Die Senatsverwaltung für Finanzen von Berlin beabsichtigt, in den Kalenderjahren 2026 und 2027 für die Berliner Finanzämter mehrere Volljuristinnen und Volljuristen (m/w/d) als Führungskräfte einzustellen.
Hierbei handelt es sich um eine Dauerausschreibung.
Kennziffer: 2/2026
Wir schätzen und fördern die Vielfalt und Chancengleichheit und heißen daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung willkommen. Insbesondere Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt.
Als Regierungsrätin oder Regierungsrat nehmen Sie im Beamtenstatus auf Probe im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) Führungsfunktionen in den Berliner Finanzämtern wahr.
Wir bieten Ihnen:
Ansprechperson für Ihre Fragen:
Corinna Cerning
+49 170 3442812; E-Mail: corinna.cerning@senfin.berlin.de
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Weitere Hinweise:
Bewerbungsfotos sind nicht zu übermitteln. Ihre Daten werden nur für den laufenden Recruiting Prozess gespeichert und nach Verfahrensabschluss gelöscht.
Je nach Haushaltssituation und Bedarf erfolgen die Einstellungen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse. Es gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätze (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung). Die strukturierten Auswahlverfahren (sog. AC's) finden regelmäßig statt.
Eine Ernennung darf nur vorgenommen werden, wenn die gesetzlich hierfür angeordneten Voraussetzungen (u. a. Einhaltung der Höchstaltersgrenze) zu diesem Zeitpunkt gegeben sind. Zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung wird nach erfolgreichem AC eine amtsärztliche Untersuchung bei der Zentralen Medizinischen Gutachterstelle beauftragt (Kosten Land Berlin).
Reise-, Übernachtungs-, Umzugskosten und/oder Trennungsgeld werden nicht erstattet.